2/13 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2025.GSI.2030 10. Mit Zwischenverfügung vom 3. Oktober 2025 wies die Rechtsabteilung das Gesuch um vorsorgliche Massnahmen ab. Diese Zwischenverfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft. 11. Mit Triplik vom 6. Oktober 2025 äusserte sich der Beschwerdeführer ein weiteres Mal in der Sache.