7. Am 15. September 2025 ging bei der Rechtsabteilung eine undatierte Replik des Beschwerdeführers mit einem weiteren Arztbericht von Dr. med. D.___ vom 12. September 2025 ein. 8. Während der Frist zur Einreichung einer allfälligen Duplik durch die Vorinstanz, stellte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 27. September 2025 sinngemäss ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen (Ersatzunterkunft für die Dauer des Beschwerdeverfahrens). Er legte einen provisorischen Notfallbericht des Spitals E.___ vom 25. September 2025 ins Recht. 9. Die Vorinstanz reichte am 30. September 2025 eine Duplik ein.