4. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 15. August 2025 Beschwerde bei der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) und beantragt darin die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die Unterbringung in einer individuellen Unterkunft. Seiner Beschwerde legte der Beschwerdeführer einen Arztbericht von Dr. med. D.___ vom 14. August 2025 bei. 5. Die Rechtsabteilung des Generalsekretariats der GSI, die die Beschwerdeverfahren leitet,5 führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. 6. Mit Beschwerdevernehmlassung vom 8. September 2025 schliesst die Vorinstanz auf Abweisung der Beschwerde.