7.3 Der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers reichte auf Seite 11 der Replik vom 15. Oktober 2025 seine Kostennote ein. Die Kostennote beruht auf einem Zeitaufwand von 13.3 Stunden sowie einem Stundenansatz von CHF 250.00 und beläuft sich auf insgesamt CHF 3'737.08 (CHF 3'393.60 Honorar zzgl. Mehrwertsteuer von CHF 274.88 und Auslagen von CHF 68.60). Angesichts der begrenzten Komplexität der Angelegenheit, der klaren Rechtslage sowie dem dadurch gebotenen Aufwand und der Bedeutung der Streitsache ist der mit Kostennote vom 15. Oktober 2025 geltend gemachte Aufwand des Rechtsvertreters des Beschwerdeführers als angemessen zu werten.