Der Beschwerdegegner müsste diesfalls bei der Vorinstanz erneut ein Gesuch um Entbindung stellen. Der Beschwerdeführer bzw. dessen Rechtsvertreter ist von der Vorinstanz in einem allfälligen neuen Entbindungsgesuch zwingend in das Verfahren miteinzubeziehen (rechtliches Gehör vor Verfügungserlass und Eröffnung der Verfügung an den Beschwerdeführer). 7. Kosten 7.1 Verfahrenskosten