5.5 Damit sind alle drei Voraussetzungen gemäss der Evidenztheorie für die Annahme der Nichtigkeit erfüllt. Die Entbindungsverfügung vom 2. April 2025 vermochte mangels vorgängiger Anhörung des Beschwerdeführers und Eröffnung an diesen keinerlei Rechtswirkungen zu entfalten. Sie hat mithin keine rechtliche Existenz erlangt und ist im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nichtig.59 Der Eventualantrag des Beschwerdeführers auf Feststellung der Nichtigkeit ist somit gutzuheissen. Eine Prüfung der übrigen Anträge des Beschwerdeführers erübrigt sich damit.