4.3 Art. 321 Abs. 2 StGB nennt selbst keine Kriterien, nach denen die Bewilligung für eine Entbindung des Geheimnisträgers von der Geheimnispflicht erteilt oder verweigert werden soll. Es ist dafür eine Rechtsgüter- und Interessenabwägung vorzunehmen, wobei die Entbindung nur zu bewilligen ist, wenn dies zur Wahrung überwiegender privater oder öffentlicher Interessen notwendig ist. 37 Beschwerdevernehmlassung vom 16. September 2025 38 Bundesgesetz vom 23. Juni 2006 über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG; SR 811.11) 39 Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937 (StGB; SR 311.0)