5/17 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2025.GSI.1982 1.3.2 Der Beschwerdeführer hatte im vorinstanzlichen Verfahren keine Möglichkeit zur Teilnahme. Ferner ist der Beschwerdeführer durch die angefochtene Verfügung vom 2. April 2025 besonders berührt. Was das schutzwürdige Interesse des Beschwerdeführers anbelangt, gilt das Nachstehende.