3. Eventualiter: Die Verfügung des Gesundheitsamts vom 02.04.2025, mit welcher C.___ von der Schwei- gepflicht gegenüber der Staatsanwaltschaft betreffend A.___ entbunden wurde, sei aufzuheben und die Sache zur neuen Begründung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen . 4. Unter den gegebenen Umständen (Nachholung des Verfahrens aufgrund Behördenverschuldens) sei auf die Erhebung von Verfahrenskosten zu verzichten. Allfällige Kosten seien der Vorinstanz aufzuerle- gen. Zudem sei die Behörde zu verpflichten, dem Beschwerdeführer eine angemessene Parteientschä-