genüber der Staatsanwaltschaft betreffend A.___ entbunden wurde, sei aufzuheben. Eventualiter (für den Fall, dass die Verfügung als nichtig erachtet wird) sei festzustellen, dass diese Verfügung nichtig ist und keine rechtlichen Wirkungen entfaltet hat. 2. Es sei festzustellen, dass die genannte Verfügung rechtswidrig ergangen ist, insbesondere unter Ver- letzung des rechtlichen Gehörs des Beschwerdeführers und unter Verstoss gegen die gesetzlichen Vor- schriften über Eröffnung von Verfügungen (Art. 6 Ziff. 1 sowie Art. 6 und Art. 8 i.V.m. Art. 13 EMRK 3).