8/11 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2025.GSI.1981 und reiner Zweck-Wohngemeinschaft auszugehen: Im Verhältnis zum Bruder besteht eine familienähnliche Wohngemeinschaft und im Verhältnis zu den übrigen zwei Bewohnern eine Zweck-Wohnge- meinschaft.