Das zentrale Kriterium, ob eine Wohngemeinschaft als familienähnliche Wohn- und Lebensgemeinschaft und damit als Mehrpersonenhaushalt zu behandeln ist, ist die gemeinsame Ausübung und Finanzierung aller oder mindestens wichtiger Haushaltsfunktionen wie Essen, Waschen und Reinigen.28 Massgebend ist somit inwieweit tatsächlich gemeinschaftlich gewirtschaftet wird, da nur dieser Umstand zu Spareffekten führt.29 Einzig in Zweck-Wohngemeinschaften entfallen im Vergleich zu familienähnlichen Wohn- und Lebensgemeinschaften die Synergieeffekte grösstenteils. Dies ist bei der Festlegung des Grundbedarfs angemessen zu berücksichtigen. Als Grundlage für die Berechnung des Grundbedarfs für Per-