1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Einer allfälligen Beschwerde gegen diesen Entscheid wird die aufschiebende Wirkung entzogen. 3. B.___ wird eine Kopie des Entscheiddispositivs zugestellt. 4. Die Verfahrenskosten, festgesetzt auf CHF 400.00, werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt nach Rechtskraft dieses Entscheides. 5. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung ‒ Beschwerdeführerin, per Einschreiben ‒ Vorinstanz, per Kurier Kopie Entscheiddispositiv an: B.___, per Einschreiben