Den Akten ist zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin den Kontakt zu ihrem Ex-Partner abgebrochen hat.37 Seither wurde kein weiterer Vorfall häuslicher Gewalt dokumentiert. Hingegen kam es am 27. Oktober 2024 zu einer polizeilichen Gefährdungsmeldung, nachdem die Beschwerdeführerin stark alkoholisiert (Atemalkoholkonzentration von 1.5 mg/l) im Beisein ihrer beiden Kinder mit ihrem Personenwagen einen Unfall verursacht hat.38 Dieser Vorfall macht deutlich, dass Alkoholexzesse nicht ausschliesslich im Zusammenhang mit dem Ex-Partner der Beschwerdeführerin stehen, sondern auch unabhängig von ihm vorkommen.