standschaft über ihre Kinder nur noch wegen dem Kindsvater. Es gäbe Probleme mit der Kommunikation zwischen dem Kindsvater und der Beschwerdeführerin, da die ältere Tochter nicht mehr regelmässig zu ihm gehen wolle. Aus diesem Grund würden sie auch die Familienhilfe benötigen, um die Situation zwischen dem Kindsvater und der Tochter zu normalisieren. Dies habe jedoch nichts mit ihrer Tätigkeit als Tagesmutter zu tun und habe auch keinen Einfluss darauf. Zudem werde die Beistandschaft Ende September 2025 aufgehoben.