senverkehrs- und Schifffahrtsamts des Kantons Bern (SVSA) allein könne nicht ausreichend belegen, dass bei der Beschwerdeführerin kein Alkoholproblem bestehe. Jedenfalls sei zu beachten, dass im Meldeformular Häusliche Gewalt betreffend den Vorfall vom 12. März 2023 angemerkt werde, dass der Beschwerdeführerin die gemessene Blutalkoholkonzentration von 1.94 Gewichtspromille weder aufgrund ihrer Bewegung noch der Sprache anzumerken gewesen sei. Sie habe gefasst, aufnahmefähig und verständnisvoll gewirkt. Dies sei mehr als erstaunlich und ein ernstzunehmender Hinweis auf eine hohe Alkoholtoleranz, die üblicherweise durch regelmässigen Alkoholkonsum insbesondere in grossen Mengen entstehe.