Anfechtungsobjekt ist vorliegend die Verfügung der Vorinstanz vom 30. Juni 2025. Darin hat die Vorinstanz der Beschwerdeführerin untersagt, Kinder gegen Entgelt regelmässig in ihrem Haushalt zu betreuen. Streitgegenstand und damit zu prüfen ist, ob die Vorinstanz der Beschwerdeführerin die regelmässige Betreuung von Kindern in ihrem Haushalt zu Recht untersagt hat. 3. Argumente der Verfahrensbeteiligten