2. Für die Einstellung ihrer bisherigen Tätigkeit als Betreuungsperson in Tagesfamilien wird A.___ eine Frist gewährt bis am 30. September 2025. Die betroffenen Erziehungsberechtigten der von A.___ be- treuten Kinder sind jedoch unverzüglich über diese Anordnung zu informieren . 3. Die Aufnahme weiterer Kinder zur Tagesbetreuung gegen Entgelt in ihrem Haushalt wird A.___ mit sofortiger Wirkung untersagt. 4. A.___ wird darüber in Kenntnis gesetzt, dass das AIS bei Nichtbefolgen der Anweisungen gemäss Ziffer 1, 2 und 3 eine Busse nach Art. 26 Abs. 1 PAVO 28 aussprechen wird.