das Besuchsrecht der Kinder zum Kindsvater zu überwachen und zwischen den involvierten Personen zu vermitteln.26 Am 27. Oktober 2024 kam es erneut zu einer polizeilichen Gefährdungsmeldung, nachdem die Beschwerdeführerin alkoholisiert (Atemalkoholkonzentration von 1.5 mg/l) im Beisein ihrer beiden Kinder mit ihrem Personenwagen einen Unfall verursachte.27 Die KESB hat in der Folge aufgrund von freiwilligen Massnahmen durch die Beschwerdeführerin keine Anpassung der Massnahmen vorgenommen.