12. Mit Eingaben vom 20. Februar 2025 stellten C.___ und die TFO der Vorinstanz die bei ihnen vorhandenen Unterlagen zu.19 13. Die Beschwerdeführerin reichte am 25. Februar 2025 eine Stellungnahme unter Beilage eines ärztlichen Zeugnisses «Erweiterte Sachverhaltsabklärung Alkohol» vom 9. Januar 2025 ein.20 14. Am 11. März 2025 ersuchte die Vorinstanz die KESB im Rahmen eines Amtshilfegesuchs um Zustellung der vollständigen Akten betreffend die Kinder der Beschwerdeführerin.21 15. Mit Schreiben vom 1. April 2025 stellte die KESB der Vorinstanz die Akten zur Einsichtnahme zu.22