Nach aufsichtsrechtlichen Abklärungen teilte die KESB der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 26. April 2023 mit, dass sie die Voraussetzungen für die Zulassung als Tagesmutter aktuell nicht mehr als gegeben erachte. Da die Beschwerdeführerin mitgeteilt habe, dass sie freiwillig auf die Betreuung von Kindern im Rahmen der Tagespflege verzichte, sei ein Verbot nicht notwendig. Das Tagespflegedossier werde somit abgeschlossen.5