5.2.5 Gemäss der angefochtenen Verfügung der Vorinstanz beträgt die Rückerstattungsdauer 44 Monate, sprich über dreieinhalb Jahre. Angesichts der nachfolgend aufzuzeigenden Umstände erscheint eine Rückerstattungsdauer von über dreieinhalb Jahren als unverhältnismässig lange: Einerseits besteht ein enger Zusammenhang zwischen der Übernahme der intensiven Pflege und Betreuung der Mutter – die der Beschwerdeführer zusammen mit seiner Ehefrau rund um die Uhr erbringt – sowie der Notwendigkeit eines Autos, für das er die Versicherungsleistung erhalten hat. Andererseits ist das Verhalten zu berücksichtigen;