5.2.2 Die aktuelle persönliche und finanzielle Situation des Beschwerdeführers präsentiert sich wie folgt: Der Beschwerdeführer erhält einen Grundbedarf von monatlich CHF 444.65. Zulagen oder einen Einkommensfreibetrag erhält der Beschwerdeführer nicht.49 Er lebt zusammen mit seiner Ehefrau und seiner Mutter in einer Wohnung.50 Seine Mutter ist seit einem Schlaganfall pflegebedürftig.51 Sie kann fast nur liegen, sitzen kann sie maximum 30 bis 40 Minuten und ist auf eine intensive 24h-Betreuung angewiesen.52 Die Pflege übernehmen der Beschwerdeführer und seine Ehefrau.53 Der Beschwerdeführer benötigt das Auto, um seine Mutter zu Arztterminen etc. zu begleiten.54 Der Wert des Autos des