SHG handelt es sich nicht um einen Ermessenstatbestand.35 Die Härtefallregelung umschreibt Tatbestände, die sich auch allesamt über eine Zumutbarkeitsprüfung, wie sie das Verhältnismässigkeitsprinzip jedem staatlichen Handeln vorschreibt (Art. 5 Abs. 2 BV), erfassen liessen. 36 Ein Härtefall liegt vor, wenn es unter Berücksichtigung der persönlichen und finanziellen Situation der oder des Betroffenen nicht sinnvoll und zumutbar ist, an der Bezahlung der Rückforderung festzuhalten; dies hängt unter anderem davon ab, ob Zahlungsmodalitäten gefunden werden, welche die Rückerstattung in betraglicher und zeitlicher Hinsicht als tragbar erscheinen lassen.