Anfechtungsobjekt ist vorliegend die Verfügung der Vorinstanz vom 11. Juli 2025. Darin verpflichtet die Vorinstanz den Beschwerdeführer zur Rückerstattung eines Betrags in Höhe von CHF 2'163.00 in 43 Raten à CHF 50.00 und einer Rate à CHF 13.00. Streitgegenstand und damit zu prüfen ist, ob die Vorinstanz den Beschwerdeführer zu Recht zur Rückerstattung eines Betrags in Höhe von CHF 2'163.00 in 43 Raten à CHF 50.00 und einer Rate à CHF 13.00 verpflichtet hat. 3. Rechtliche Grundlagen 3.1 Allgemeines