schen, was wir akzeptieren. Im Anhang schicke ich Ihnen, [...] das neue Budget zu. Dieses soll zu Ihrer Information und Übersicht dienen. Es beinhaltet den Abzug von CHF 50.- pro Monat für die monatliche Abzahlung der damaligen Versiche- rungsleistung. Dieses Budget ist keine Verfügung. Wenn Sie eine Beschwerde einreichen möchten, haben Sie das Recht dazu. Verlangen Sie hierfür bei uns eine beschwerdefähige Verfügung und wir stellen Ihnen diese zu. Die Beschwerde muss direkt an die GSI (Gesundheits- Sozial- und Integrationsdirektion des Kanton Bern erfol- gen).»13