So wird beispielsweise die Bemessung der wirtschaftlichen Hilfe für Personen in Kollektivunterkünften nach Unterstützungseinheit festgelegt (vgl. Art. 1 SADV18). Eine Unterstützungseinheit bilden im Zusammenhang mit der Berechnung des Grund­ bedarfs für Personen in einer Kollektivunterkunft nicht nur verheiratete oder in eingetragener Partner­ schaft lebende Paare und ihre minderjährigen Kinder, sondern ebenso Paare im stabilen Konkubinat und ihre gemeinsamen minderjährigen Kinder. Von einem stabilen Konkubinat darf in diesem Zusam­ menhang dann ausgegangen werden, wenn das Paar ein gemeinsames Kind hat oder aber die Be­ ziehung bereits seit zwei Jahren ununterbrochen Bestand hatte.19