7/12 Kanton Bern Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Canton de Berne 2025.GSI.1810 beurteilen ist. Entsprechend dieser dem SAFG innewohnenden Wertung, muss ein Perimeterwechsel angeordnet werden können, wenn die Zuweisung einer besonders verletzlichen Person in einen be­ stimmten Perimeter aufgrund der konkreten Umstände unzumutbar ist, um eine unzumutbare Situation durch diesen Wechsel zu beheben oder zumindest zu mindern.