angestrebt. Zudem ist vorgesehen, dass Asylsuchende mit französischer Muttersprache im Grundsatz dem regionalen Partner der Region Berner Jura und Seeland zugeteilt werden.15 Daraus folgt, dass die Möglichkeit einer raschen beruflichen Integration oder die Aufnahme einer Ausbildung im Sinne eines wichtigen Grundes einen Perimeterwechsel rechtfertigen kann. Weiter ist auch ein wichtiger Grund für einen Perimeterwechsel gegeben, wenn eine Person bereits massgebliche Sprachkennt­ nisse einer kantonalen Amtssprache besitzt, aber in einem Perimeter zugeteilt ist, in welchem die andere kantonale Amtssprache vorherrscht.