4.5 Eine Zielsetzung des SAFG ist die durchgehende Fallführung von der Erstzuweisung bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit respektive bis zum Übertritt in die kommunale Zuständigkeit durch einen regionalen Partner.12 In Übereinstimmung mit dieser Zielsetzung (durchgehende Fallführung) darf daher ein Perimeterwechsel nur zurückhaltend und unter restriktiven Voraussetzungen im Sinne einer Ausnahme aus wichtigen Gründen angeordnet werden.13