4.4 Weder das SAFG noch die SAFV9 äussern sich zur Frage, ob und unter welchen Vorausset­ zungen ein Perimeterwechsel zu gewähren ist. In Art. 34 SAFG ist einzig die Erstzuweisung geregelt. Analog zum Organisationswechsel (Wechsel des regionalen Partners nach einem Wohnortswechsel in einen anderen Perimeter), der gesetzlich ebenfalls nicht geregelt ist, ist nachfolgend die vorliegende echte Gesetzeslücke zu füllen.10 Bei der Behebung der Lücke gelten als Massstab nur die dem Gesetz selbst zu Grunde liegenden Zielsetzungen und Werte, nicht hingegen Wertungen, die von aussen an das Gesetz herangetragen werden.11