Die betroffene Person müsse für die Be­ wältigung des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sein, die sinnvollerweise nur von einem nahen Angehörigen geleistet werden könne. Eine lediglich moralische Unterstützung genüge dabei nicht, um ein Abhängigkeitsverhältnis im Sinne der Rechtsprechung zu begründen. 4. Rechtliche Grundlagen