Bei Vorliegen von deutschen oder französischen Sprachkenntnissen von einem gewissen Ni­ veau, so dass aus Sicht der beruflichen Integration eine Zuteilung in einen Perimeter angezeigt sei, in dem diese Sprache eine Amtssprache darstelle (vgl. Art. 34 Abs. 2 SAFG); Die Wahrung der Einheit der Familie. Diese könne betroffen sein bei: o Kernfamilie inkl. stabiles Konkubinat mit gemeinsamem Kind und/oder 4 Gesetz vom 3. Dezember 2019 über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFG; BSG 861.1) 6 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21)