Anfechtungsobjekt ist vorliegend die Verfügung der Vorinstanz vom 19. Juni 2025. Darin hat die Vor­ instanz das Gesuch des Beschwerdeführers um Perimeterwechsel abgelehnt. Streitgegenstand und damit zu prüfen ist, ob die Vorinstanz das Gesuch zu Recht abgelehnt hat. 3. Argumente der Verfahrensbeteiligten 3.1 Die Vorinstanz bringt in der Verfügung vom 19. Juni 2025 vor, ein Perimeterwechsel sei im Gesetz nicht vorgesehen. Entsprechend sei ein solcher nur auf Gesuch hin bei Vorliegen besonderer Gründe vorzunehmen. Besondere Gründe seien insbesondere: