7/10 Kanton Bern Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Canton de Berne 2025.GSI.16 ein getrenntes Reinigen der Wohnung stattfinden würde. Weitere Indizien, die für eine Zweck-Wohn- gemeinschaft sprechen würden, wie etwa eine häufige Abwesenheit der Mitbewohnerin oder ein Untermietverhältnis, werden ebenfalls nicht geltend gemacht und gehen aus den Akten auch nicht hervor.