Die Abgrenzung zwischen einer Zweck-Wohngemeinschaft und einer familienähnlichen Wohn- und Lebensgemeinschaft ist in der Praxis bisweilen schwierig. Zum einen verläuft die Grenze zwischen getrennter und gemeinsamer Ausübung der Haushaltsfunktionen fliessend, zum anderen ist es für eine aussenstehende Be-