etwa eine weitgehende räumliche Trennung der benutzten Räume, häufige Abwesenheit der Mitbewohnenden, das Bewohnen einer Mansarde mit Mitbenützung der Küche oder ein Untermietverhältnis.19 Keine Zweck-Wohngemeinschaften sind hingegen familienähnliche Wohn- und Lebensgemeinschaften. Darunter fallen Paare oder Gruppen, welche die Haushaltsfunktionen (Wohnen, Essen, WaschIen, Reinigen usw.) gemeinsam ausüben und/oder finanzieren, also zusammenleben, ohine eine Unterstützungseinheit zu bilden (z.B. Konkubinatspaare, Eltern mit volljährigen Kindern).26 Indizien für eine familienähnliche Wohngemeinschaft sind beispielsweise langjährige Wohngemeinschaften mit