8/9 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2025.GSI.1638 III. Entscheid 1. Die Beschwerde vom 24. Juni 2025 wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Verfahrenskosten werden keine erhoben. 3. Parteikosten werden keine gesprochen. IV. Eröffnung ‒ Beschwerdeführer, per Einschreiben ‒ Vorinstanz, per Einschreiben