6/9 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2025.GSI.1638 leitet sich aber nur dann ein Anspruch auf eine individuelle Unterkunft ab, wenn eine spezifische individuelle Verletzlichkeit begründen werden kann (Art. 35 Abs. 2 Bst. b SAFG i.V.m. Art. 45 Abs. 1 SAFV).21