4/9 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2025.GSI.1638 reicht haben (Art. 35 Abs. 1 Bst. b SAFG). Vom Zwei-Phasen-System kann jedoch abgewichen werden bei Kapazitätsengpässen in der Kollektivunterkunft, für besonders vulnerable Personen und für Familien mit Kindern (Art. 35 Abs. 2 SAFG).