10. Am 4. Juni 2025 teilte der Beschwerdeführer der Vorinstanz mit, dass ein persönliches Gespräch den Erlass einer anfechtbaren Verfügung nicht ersetze und ersuchte erneut um Erlass einer anfechtbaren Verfügung. 11. Am 5. Juni 2025 übergab die Vorinstanz der Post eine auf den 28. Mai 2025 datierte Verfügung und wies das Gesuch des Beschwerdeführers um individuelle Unterkunft ab.11 12. Gegen diese Verfügung hat der Beschwerdeführer am 24. Juni 2025 bei der GSI Beschwerde erhoben. Darin beantragt er, die Verfügung vom 28. Mai 2025 sei aufzuheben und es sei ihm eine individuelle Unterbringung zu gewähren. Zudem sei eine Rechtsverzögerung festzustellen.12