2/9 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2025.GSI.1638 9. Am 3. Juni 2025 teilte die Vorinstanz dem Beschwerdeführer mit, dass heute ein guter Zeitpunkt wäre für ein Treffen vor Ort in der Kollektivunterkunft. Ohne Rückmeldung gehe sie davon aus, dass er vom rechtlichen Gehör keinen Gebrauch machen wolle. 10