3. Am 10. Juli 2024 lehnte die Vorinstanz das Gesuch des Beschwerdeführers per E-Mail ab. Der Beschwerdeführer antwortete gleichentags ebenfalls per E-Mail und bedankte sich für die Antwort der Vorinstanz.4 4. Am 16. April 2025 ersuchte der Beschwerdeführer die Vorinstanz, sein Gesuch um individuelle Unterkunft erneut zu prüfen und den Entscheid in Form einer anfechtbaren Verfügung zu erlassen.5 5. Nachdem eine Antwort der Vorinstanz ausgeblieben war, ersuchte der Beschwerdeführer die Vorinstanz am 13. Mai 2025, seine Anfrage bis spätestens am 20. Mai 2025 zu beantworten. 6