Beruhigung und Entlastung bringen sowie zur Genesung oder zumindest Stabilisierung beitragen und entspräche damit den wissenschaftlich anerkannten Empfehlungen. Die genannten gesundheitlichen Beschwerden dürften jedoch in ähnlicher Form, selbst unter Berücksichtigung der Zusatzbelastung durch die Epilepsie, bei einer Mehrheit der Personen, die in Kollektivunterkünften untergebracht sind, vorliegen. Der Beschwerdeführer ist demzufolge nicht besonders, das heisst mehr als andere in Kollektivunterkünften untergebrachte Personen, schutzbedürftig.