Die aktuelle Situation verhindere eine Genesung und führe zu einer Verschlechterung. Die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer mit drei weiteren Personen wirke sich negativ auf den psychischen Zustand des Beschwerdeführers aus. Er leide unter massiven Schlafstörungen. Lärm und Unruhe in der Nacht (z.B. weinende oder schreiende Mitbewohner) würden einen erholsamen Schlaf verhindern und traumatische Erinnerungen reaktivieren. Die ständige Anwesenheit fremder Personen im Schlafbereich verstärke Gefühle von Ohnmacht und Hilflosigkeit. Die aktuelle Wohnsituation lasse aufgrund der fehlenden Rückzugsmöglichkeit keine Regeneration oder emotionale Beruhigung zu.14