5.2 Dem psychologischen Bericht vom 23. Februar 2025 ist zu entnehmen, dass aufgrund einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung dringend eine individuelle Unterbringung des Beschwerdeführers empfohlen werde. Er leide unter einer mittelgradig depressiven Episode sowie einer posttraumatischen Belastungsstörung nach wiederholten Traumata. Er habe gravierende traumatische Erfahrungen. Er sei entführt, inhaftiert und mehrfach mit dem Tod bedroht worden. Seit der Unterbringung in der Kollektivunterkunft zeige er anhaltende hypervigilante Reaktionen. Er sei extrem schreckhaft und wache bereits bei kleinsten Geräuschen panisch auf.