2. Mit Schreiben vom 23. Februar 2025 stellte der behandelnde Psychotherapeut des Beschwerdeführers im Rahmen eines psychologischen Berichts für diesen bei der Vorinstanz ein Gesuch um individuelle Unterkunft.2 3. Mit Verfügung vom 3. Juni 2025 lehnte die Vorinstanz das Gesuch des Beschwerdeführers um individuelle Unterkunft ab. 4. Gegen diese Verfügung hat der Beschwerdeführer am 10. Juni 2025 bei der Gesund- heits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) Beschwerde erhoben und die Aufhebung der Verfügung sowie die Gutheissung seines Gesuchs um individuelle Unterkunft beantragt.