Nach dem Geschriebenen ist die Beschwerde vom 4. Juni 2025 gutzuheissen. Die Verfügung der Vorinstanz vom 30. April 2025 ist aufzuheben und die Vorinstanz anzuweisen, den Beschwerdeführer umgehend, spätestens innert zwei Monaten seit Rechtskraft des vorliegenden Entscheids, in einer geeigneten Individualunterkunft unterzubringen 7. Kosten