In Anbetracht dieser Umstände würde ein Verbleib des Beschwerdeführers in dieser Art von Einrichtung seiner psychischen Gesundheit schaden. Eine Verlegung in eine stabile Einzelunterkunft werde als wesentliche therapeutische Massnahme empfohlen, um die Exposition gegenüber Stressfaktoren und traumatischen Auslösern zu reduzieren, eine Verschlimmerung der depressiven Störung und der passiven Suizidgedanken zu verhindern, eine effektivere psychotherapeutische Betreuung zu ermöglichen und eine soziale Integration und Autonomie zu fördern, insbesondere durch das Erlernen der deutschen Sprache.11