antidepressive Behandlung, bei der der Patient noch ambivalent sei, Unterstützung bei der emotionalen Stabilisierung und Reduzierung von Angstfaktoren, schrittweise Einführung eines traumazentrierten Therapieprojekts. Die Verlegung in eine andere Kollektivunterkunft habe keine klinische Verbesserung bewirkt. In Anbetracht dieser Umstände würde ein Verbleib des Beschwerdeführers in dieser Art von Einrichtung seiner psychischen Gesundheit schaden.